Funktionale Sicherheit

EN 50716 ab 2026: Was das Ende von EN 50128 und EN 50657 bedeutet

Ab 30.10.2026 gilt EN 50716 für neue Bewertungen und Weiterentwicklungen. Warum besonders ältere Bahnsoftware jetzt geprüft werden sollten.

EN 50716 ab 2026 – Ende von EN 50128 & EN 50657
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Viele Projekte im Bahnumfeld beschäftigen sich aktuell mit neuen Zulassungen, Modernisierungen oder regulatorischen Anpassungen. Ein Punkt, der dabei leicht übersehen wird, ist die kommende Ablösung zentraler Normen für die Softwareentwicklung. 

Am 30.10.2026 werden 

  • EN 50128 (Softwareentwicklung für streckenseitige Signaltechnik) und 
  • EN 50657 (Softwareentwicklung auf dem Schienenfahrzeug) 

offiziell zurückgezogen. 

 

Ab diesem Zeitpunkt gilt: 
Software, die neu begutachtet oder weiterentwickelt wird, muss nach der EN 50716 entwickelt werden. 

Die EN 50716 betrachtet Software nicht isoliert, sondern konsequent im Kontext der Systementwicklung sicherheitskritischer Bahnsysteme. Gerade bei komplexen Gesamtsystemen zeigt sich, dass Softwareänderungen immer auch Auswirkungen auf Architektur, Schnittstellen und Nachweise haben. Das betrifft nicht nur Neuprojekte, sondern ganz besonders bestehende Systeme.

 

Warum das Thema viele Projekte unerwartet trifft 

In der Praxis sind viele Softwareprodukte im Bahnbereich langlebig. Anwendungen, die vor fünf, zehn oder sogar mehr Jahren entwickelt wurden, laufen stabil und zuverlässig. Genau deshalb geraten sie selten in den Fokus strategischer Planung. 

Typische Szenarien: 

  • Ein Softwaremodul soll funktional erweitert werden 
  • Eine Sicherheitslücke oder technische Schuld muss behoben werden 
  • Eine Schnittstelle zu einem neuen System wird benötigt 
  • Eine erneute Bewertung im Rahmen einer Zulassung steht an 

Solange sich nichts ändert, bleibt die ursprüngliche Norm oft unhinterfragt. Sobald jedoch Software weiterentwickelt oder erneut begutachtet wird, greift die neue Normenlage. 

 

EN 50716: evolutionär, aber nicht trivial 

Die EN 50716 ist keine völlig neue Welt. Sie konsolidiert und harmonisiert die bisherigen Ansätze aus EN 50128 und EN 50657. Dennoch ergeben sich relevante Änderungen, insbesondere in Bezug auf: 

  • Normstruktur und Terminologie 
  • Nachvollziehbarkeit von Entwicklungsentscheidungen 
  • Anforderungen an Dokumentation und Lebenszyklusbetrachtung 
  • Abgrenzung von Legacy-Software und neuen Softwareanteilen 

 

Für Teams, die kontinuierlich nach normkonformen Prozessen entwickeln, ist der Übergang meist gut handhabbar. 

Anders sieht es aus, wenn: 

  • die ursprünglichen Entwickler:innen nicht mehr verfügbar sind 
  • Dokumentation lückenhaft oder veraltet ist 
  • Prozesse nur implizit gelebt wurden 
  • Entscheidungen nicht mehr begründbar sind 

 

Wo es für ältere Softwareprodukte kritisch wird 

Besonders herausfordernd sind Projekte, bei denen Software lange unangetastet blieb und nun wieder geändert werden muss. 

Typische Risiken: 

  • Fehlende oder nicht normkonforme Entwicklungsnachweise 
  • Unklare Zuordnung von Softwareständen und Versionen 
  • Nicht nachvollziehbare Sicherheitsargumentation 
  • Vermischung von Altsoftware und neuen Funktionen ohne klare Trennung 

In solchen Fällen reicht es selten aus, Software einfach weiterzuentwickeln. Stattdessen braucht es eine strukturierte Einordnung des Bestands im Kontext der EN 50716. Spätestens bei einer erneuten Begutachtung wird deutlich, wie eng Softwareentwicklung, Funktionale Sicherheit und Zulassungsprozesse miteinander verzahnt sind. Eine Weiterentwicklung von Bestandssoftware lässt sich daher nur dann effizient umsetzen, wenn auch die Anforderungen der Funktionalen Sicherheit sauber berücksichtigt werden.

 

 

Gute Nachrichten: nicht jedes Projekt braucht externe Hilfe 

Viele Projektteams werden den Übergang eigenständig meistern. Besonders dann, wenn: 

  • Entwicklungsprozesse sauber dokumentiert sind 
  • Konfigurationsmanagement etabliert ist 
  • Sicherheits- und Qualitätsanforderungen konsequent umgesetzt wurden 

Kritisch wird es vor allem dort, wo Wissenslücken entstanden sind oder Entscheidungen aus der Vergangenheit nicht mehr erklärbar sind. 

 

Fazit: jetzt hinschauen, bevor es teuer wird 

Die Rücknahme von EN 50128 und EN 50657 ist kein theoretisches Normenthema, sondern hat ganz konkrete Auswirkungen auf reale Projekte. 

Wer heute weiß, 

  • welche Softwareprodukte noch betreut werden 
  • wann Weiterentwicklungen anstehen 
  • und wie gut Dokumentation und Prozesse aufgestellt sind 

kann den Übergang zur EN 50716 kontrolliert und ohne Zeitdruck gestalten. 

Wer erst bei der nächsten Begutachtung davon überrascht wird, zahlt oft mit Verzögerungen, Zusatzaufwand oder ungeplanten Kosten. 

Ein früher Blick lohnt sich – gerade bei Software, die „eigentlich schon lange fertig war“. 

 

FAQ zur EN 50716 und dem Auslaufen von EN 50128 / EN 50657 

Ab wann gelten EN 50128 und EN 50657 nicht mehr?

Beide Normen werden am 30.10.2026 zurückgezogen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie für neue Begutachtungen nicht mehr als Referenz herangezogen werden. 

Welche Norm gilt stattdessen?

Für Softwareentwicklung im Bahnumfeld gilt dann die EN 50716 als maßgebliche Norm. 

Betrifft das nur Neuentwicklungen?

Nein. Relevant ist nicht nur Neuentwicklung, sondern auch Weiterentwicklung bestehender Software.

Sobald Software nach dem Rückzugsdatum geändert oder erneut begutachtet wird, muss sie nach EN 50716 betrachtet werden. 

Was ist mit Software, die vor Jahren entwickelt wurde und unverändert läuft?

Solange keine Weiterentwicklung oder neue Begutachtung stattfindet, entsteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Sobald jedoch Änderungen notwendig werden, greift die neue Normenlage. 

Gilt das auch für kleinere Änderungen oder Bugfixes?

Das hängt vom Umfang und der sicherheitstechnischen Relevanz ab. 
Auch scheinbar kleine Änderungen können eine erneute Bewertung erforderlich machen, insbesondere wenn sie sicherheitsrelevante Funktionen oder Schnittstellen betreffen. 

Ist die EN 50716 eine komplett neue Norm?

Nein. Die EN 50716 führt bestehende Regelwerke zusammen und harmonisiert sie. Inhaltlich baut sie auf bekannten Prinzipien auf, bringt aber eine neue Struktur und veränderte Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Dokumentation mit sich. 

Wo liegen die größten Risiken für bestehende Projekte?

Kritisch sind vor allem Projekte mit: 

  • sehr alter Softwarebasis 
  • fehlender oder unvollständiger Dokumentation 
  • nicht mehr verfügbarem Projektwissen 
  • informell gelebten Entwicklungsprozessen 

Hier kann die Überführung in den Kontext der EN 50716 aufwendig werden. 

Müssen alle Projekte externe Unterstützung einbinden?

Nein. Viele Teams mit etablierten Prozessen und guter Dokumentation können den Übergang eigenständig bewältigen. 
Externe Unterstützung wird vor allem dann relevant, wenn Struktur, Nachweise oder Wissen fehlen. 

Wann sollte man sich spätestens mit EN 50716 beschäftigen?

Idealerweise vor der nächsten geplanten Weiterentwicklung oder Begutachtung. 
Ein früher Abgleich verhindert Zeitdruck, Nacharbeiten und unerwartete Zusatzkosten im Projekt. 

 

Unsicher beim Wechsel zu EN 50716?
In einer kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung schauen wir gemeinsam auf Ihre bestehende Software, geplante Weiterentwicklungen und mögliche Auswirkungen auf Ihr Projekt.

 

 

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