THINK SAFE. THINK ICS.

Beratung zur Maschinenverordnung 2023/1230  

Die neue Maschinenverordnung ersetzt ab 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung müssen künftig digitale Risiken, KI-Funktionen und Cybersecurity-Anforderungen für Maschinen berücksichtigen. Inklusive digitaler Betriebsanleitungen und Herstellerpflichten.

Warum die Maschinenverordnung jetzt relevant ist 

Die Maschinenverordnung (EU 2023/1230) definiert ein neues Sicherheitsniveau für Maschinen, Anlagen und digitale Steuerungssysteme in der EU. Sie ist ab dem 20.01.2027 anzuwenden, ohne Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht.

Wesentliche Veränderungen:

  • Cybersecurity wird fester Bestandteil der Sicherheitsbewertung
  • Steuerungen, Kommunikationswege und Software müssen sicher ausgelegt sein
  • Dokumentation und Nachweisführung werden deutlich umfangreicher
  • Anforderungen an KI und digitale Funktionen steigen spürbar
  • Maschinen müssen gegen Manipulation geschützt sein
  • Risiken müssen über den gesamten Lebenszyklus betrachtet werden
  • Pflichten für Importeure und Händler werden erweitert
  • Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung müssen zur neuen Verordnung passen

Für Unternehmen bedeutet das:

Maschinenentwicklung wird digitaler, sicherer und stärker reguliert.

Für wen ist das besonders relevant:

  • Hersteller von Maschinen und Anlagen
  • Integratoren und Systemhäuser mit Verantwortung für Steuerung, Vernetzung und Updates
  • Importeure und Händler mit neuen Prüf- und Mitwirkungspflichten
  • Betreiber bei Umbauten oder wesentlicher Veränderung 

Was die Maschinenverordnung konkret verlangt 

Die Verordnung beschreibt, wie Maschinen entwickelt, bewertet und dokumentiert werden müssen. Neben den bekannten Anforderungen an mechanische und funktionale Sicherheit rückt nun der gesamte digitale Anteil der Maschine in den Mittelpunkt.

ics_maschinenverordnung_2023-1230

Dazu gehören sichere Steuerungen, robuste Software, klare Betrachtungen von Kommunikationswegen und Remote Zugriff, ein Schutz vor unbefugten Eingriffen sowie ein Nachweis, dass sicherheitsrelevante Funktionen auch unter digitalen Angriffen zuverlässig arbeiten. 

Relevante Stichworte aus der Verordnung in der Praxis:  

  • Cybersecurity Anforderungen für vernetzte Maschinen und Steuerungssysteme
  • Manipulationsschutz und Schutz gegen Korrumpierung
  • Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und Konformitätserklärung
  • Digitale Betriebsanleitung und digitale Bereitstellung von Informationen (je nach Zielgruppe)
  • KI Funktionen und autonome oder teilautonome Funktionen, wenn sicherheitsrelevant 

Für viele Unternehmen bedeutet das eine grundlegende Erweiterung ihrer bisherigen Sicherheitsbewertung. Die technische Dokumentation muss tiefer, konsistenter und langfristig gepflegt werden. 

Schnellcheck: Erste Einordnung in 60 Sekunden

Beantworten Sie diese Fragen, um schnell zu sehen, ob bei Ihnen typischerweise Handlungsbedarf entsteht: 

  • Hat die Maschine Netzwerkschnittstellen oder Remote Zugriff
  • Gibt es sicherheitsrelevante Software Funktionen oder Firmware
  • Gibt es Update Prozesse im Feld oder Fernwartung
  • Sind externe Kommunikationswege oder Cloud Funktionen beteiligt
  • Können Einstellungen oder Parameter die Sicherheitsfunktionen beeinflussen
  • Gibt es KI basierte Funktionen, die Sicherheitsfunktionen beeinflussen 

Unsere Leistungen zur Maschinenverordnung 

Wir begleiten Unternehmen von der ersten Einordnung bis zur vollständigen Vorbereitung auf die neuen Anforderungen. 

Gap-Analyse nach EU Machinery Regulation

Wir prüfen strukturiert, wie gut Ihr Unternehmen auf die Verordnung vorbereitet ist, identifizieren konkreten Anpassungsbedarf und zeigen gezielt auf, welche Maßnahmen fachlich sinnvoll und zeitlich priorisiert umgesetzt werden sollten.

Ergebnis: Priorisierte Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten und ein Umsetzungsplan bis Januar 2027.

IT/OT Security Beratung für Maschinen und Steuerungssysteme

Wir bewerten digitale Risiken Ihrer Maschinen, Steuerungen, Firmware sowie Kommunikationswege und unterstützen Sie dabei, diese sicher auszulegen und in bestehende Engineering- und Entwicklungsprozesse zu integrieren.

Ergebnis: Strukturierte Bewertung digitaler Risiken, nachvollziehbare Schutzmaßnahmen für Steuerung, Kommunikation, Fernwartung und Updates. 

Erstellung von CE und Sicherheitsdokumenten 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung der technischen Dokumentation. Dazu gehören Sicherheitskonzepte, Risikobeurteilungen mit digitalem Fokus sowie Nachweise für die EU Konformität Ihrer Maschinen. 

Ergebnis: Konsistente technische Unterlagen und eine zur Maschinenverordnung passende Konformitätserklärung als Grundlage für die Konformitätsbewertung. 

So läuft die Gap Analyse ab

1. Erstgespräch und Scope Klärung:

Produkte, Funktionen sowie Rolle im Markt

2. Workshop und Sichtung:

Technik, Prozesse, Dokumentation sowie Cybersecurity Status

3. Ergebnis Termin:

Prioritäten, Maßnahmenplan und nächste Schritte Richtung Konformitätsbewertung

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten 

Die Maschinenverordnung schafft ein deutlich höheres Sicherheitsniveau und eine neue Erwartungshaltung an Maschinenhersteller.

Wer die regulativen Änderungen früh adressiert, gewinnt folgende Vorteile: 

  • Bessere Position in Ausschreibungen
  • Geringeres Haftungsrisiko
  • Robustere und sicherere Maschinen
  • Höhere Akzeptanz bei Kunden und Behörden
  • Strukturierte Vorbereitung auf Cyberangriffe und Funktionsausfälle 

Unternehmen, die erst kurz vor 2027 beginnen, geraten unter Zeitdruck. 
Die frühzeitige Gap-Analyse schafft Klarheit und Planungssicherheit. 

 

Wie SECIRA die Bewertung digitaler Risiken unterstützt

Digitale Risiken sind ein wesentlicher Bestandteil der neuen Maschinenverordnung. 
SECIRA kann hier unterstützen, indem das Tool:  

  • Maschinen, Steuerungen und digitale Module strukturiert abbildet 
  • Risiken nachvollziehbar analysiert 
  • mögliche Angriffswege sichtbar macht 
  • Schwachstellen im Kontext bewertet 
  • Maßnahmen und Änderungen transparent dokumentiert 
Synetics GmbH

CMDB mit i-doit für ein strukturiertes, dynamisches Werteverzeichnis.

Achtwerk GmbH & Co. KG

System zur Angriffserkennung (SzA) mit IRMA für BSIG §8a konformen Einsatz.

ics_secira_modellieren

SECIRA ersetzt keine regulatorischen Pflichten, aber es bietet eine digitale Grundlage für die strukturierte Bewertung moderner Maschinen. 

MEHR ERFAHREN

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die Maschinenverordnung (EU 2023/1230)?

Sie ist ab 20.01.2027 anzuwenden. Bis 19.01.2027 gilt weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Es gibt keine Übergangsphase, in der beide Verordnungen parallel frei wählbar angewendet werden können.

Gilt das auch für Importeure und Händler?

Ja, die Verordnung erweitert Pflichten und Verantwortlichkeiten für Wirtschaftsakteure, inklusive Import und Handel. 

Was bedeutet digitale Betriebsanleitung?

Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Anleitungen und Informationen digital bereitgestellt werden dürfen und welche Einschränkungen es je nach Nutzergruppe gibt.  

Wann brauche ich eine benannte Stelle?

Das hängt von der Einordnung des Produkts ab, insbesondere bei bestimmten Kategorien aus Anhang I sowie dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren. Das klären wir im Erstgespräch anhand Ihres Produkts.

Wie hängt das alles mit IEC 62443 oder CRA zusammen?

IEC 62443 unterstützt bei der strukturierten Umsetzung von OT Security Anforderungen. Der CRA betrifft Produkte mit digitalen Elementen. Welche Anforderungen für Sie relevant sind, hängt von Produkt, Funktion und Marktrolle ab.

Profitieren Sie auch von unserer IEC 62443 Beratung und unserer CRA Beratung.

Was sind die wichtigsten Cybersecurity-Anforderungen der Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 integriert Cybersecurity in die essentiellen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (Anhang I, Abschnitt 1.1.5 und 1.2.9). Hersteller müssen Maschinen gegen unbefugte Zugriffe schützen, Manipulationen verhindern und sicherheitsrelevante Software/Firmware absichern. Dazu gehören Risikobewertung digitaler Schnittstellen, Schutz von Steuerungen und Kommunikationswegen sowie Nachweis, dass Sicherheitsfunktionen unter Angriffen zuverlässig bleiben.  

Was gilt als wesentliche Veränderung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn Software-Updates, Hardwareänderungen oder Konfigurationsanpassungen die Sicherheitsfunktionen beeinflussen (Art. 3 Nr. 28). Betreiber müssen dann die Maschine wie neu nach EU 2023/1230 bewerten, dokumentieren und ggf. Konformitätserklärung aktualisieren. Typisch bei Firmware-Updates oder Netzwerkintegrationen.

Ändert sich die CE-Kennzeichnung mit der Maschinenverordnung?

Die CE-Kennzeichnung bleibt Pflicht, wird aber erweitert: Digitale Risiken und KI müssen in Risikobeurteilung und technischen Unterlagen bewertet werden (Anhang III). Bei wesentlicher Veränderung ist eine neue CE-Kennzeichnung erforderlich. 

Jetzt Beratungstermin buchen!

Lassen Sie sich individuell und persönlich beraten. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihre Fragen in einem unverbindlichen Gespräch zu beantworten.

Neue Beiträge