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Maschinenverordnung 2027: Beratung für CE-Konformität mit Cybersecurity

Ab 20. Jan. 2027 wird Cybersecurity Teil der CE-Konformitätsbewertung.
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Richtlinie – ohne Übergangsfrist. Hersteller müssen digitale Risiken bewerten, Steuerungen absichern und KI-Funktionen dokumentieren. Jetzt vorbereiten statt 2027 überrascht werden.

Warum die Maschinenverordnung jetzt relevant ist 

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 definiert ein neues Sicherheitsniveau für Maschinen, Anlagen und digitale Steuerungssysteme in der EU. Ab 20. Januar 2027 gilt die neue Verordnung verpflichtend – Sie können nicht mehr zwischen altem und neuem Recht wählen.

Sie möchten sich über die Maschinenrichtlinie EU 2023/1230 informieren?

Cybersecurity Anforderungen der EU-Maschinenverordnung im Detail

Die Verordnung beschreibt, wie Maschinen entwickelt, bewertet und dokumentiert werden müssen. Neben den bekannten Anforderungen an mechanische und funktionale Sicherheit rückt nun der gesamte digitale Anteil der Maschine in den Mittelpunkt.

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Dazu gehören sichere Steuerungen, robuste Software, klare Betrachtungen von Kommunikationswegen und Remote Zugriff, ein Schutz vor unbefugten Eingriffen sowie ein Nachweis, dass sicherheitsrelevante Funktionen auch unter digitalen Angriffen zuverlässig arbeiten.

Relevante Stichworte aus der Verordnung in der Praxis:  

  • Cybersecurity Anforderungen für vernetzte Maschinen und Steuerungssysteme
  • Manipulationsschutz und Schutz gegen Korrumpierung
  • Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und Konformitätserklärung
  • Digitale Betriebsanleitung und digitale Bereitstellung von Informationen (je nach Zielgruppe)
  • KI Funktionen und autonome oder teilautonome Funktionen, wenn sicherheitsrelevant 

Für viele Unternehmen bedeutet das eine grundlegende Erweiterung ihrer bisherigen Sicherheitsbewertung. Die technische Dokumentation muss tiefer, konsistenter und langfristig gepflegt werden. 

IEC 62443 & Maschinenverordnung kombinieren

Die Maschinenverordnung FORDERT Cybersecurity (Anhang I, 1.1.5), die IEC 62443 BESCHREIBT, wie Sie diese umsetzen. Vorteil: Security-Konzepte nach IEC 62443 können direkt in Ihre CE-Dokumentation einfließen.

MEHR ZU IEC 62443 BERATUNG

Self-Check: Ist Ihre Maschine betroffen? (6 Fragen, 60 Sekunden)

Beantworten Sie diese 6 Fragen und prüfen Sie, ob Sie handeln müssen:

  • Hat Ihre Maschine Netzwerkschnittstellen oder Remote-Zugriff?
  • Nutzen Sie sicherheitsrelevante Software-Funktionen oder Firmware?
  • Führen Sie Updates im Feld durch oder bieten Fernwartung an?
  • Nutzen Sie externe Kommunikationswege oder Cloud-Funktionen?
  • Können Einstellungen oder Parameter die Sicherheitsfunktionen beeinflussen?
  • Setzen Sie KI-basierte Funktionen ein, die Sicherheitsfunktionen beeinflussen?

Unsere Leistungen zur Maschinenverordnung 

Wir begleiten Unternehmen von der ersten Einordnung bis zur vollständigen Vorbereitung auf die neuen Anforderungen. 

Gap-Analyse nach EU Machinery Regulation

Wir prüfen strukturiert, wie gut Ihr Unternehmen auf die Verordnung vorbereitet ist, identifizieren konkreten Anpassungsbedarf und zeigen gezielt auf, welche Maßnahmen fachlich sinnvoll und zeitlich priorisiert umgesetzt werden sollten.

Ergebnis: Priorisierte Handlungsfelder, Verantwortlichkeiten und ein Umsetzungsplan bis Januar 2027.

IT/OT Security Beratung für Maschinen und Steuerungssysteme

Wir bewerten digitale Risiken Ihrer Maschinen, Steuerungen, Firmware sowie Kommunikationswege und unterstützen Sie dabei, diese sicher auszulegen und in bestehende Engineering- und Entwicklungsprozesse zu integrieren.

Ergebnis: Strukturierte Bewertung digitaler Risiken, nachvollziehbare Schutzmaßnahmen für Steuerung, Kommunikation, Fernwartung und Updates. 

Erstellung von CE und Sicherheitsdokumenten 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung der technischen Dokumentation. Dazu gehören Sicherheitskonzepte, Risikobeurteilungen mit digitalem Fokus sowie Nachweise für die EU Konformität Ihrer Maschinen. 

Ergebnis: Konsistente technische Unterlagen und eine zur Maschinenverordnung passende Konformitätserklärung als Grundlage für die Konformitätsbewertung. 

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten 

Wer 2027 verkaufen will, muss jetzt handeln. Eine Gap-Analyse dauert 4-8 Wochen, die Umsetzung 6-18 Monate. Bei Start im Q1 2026 bleiben Ihnen 12 Monate Puffer bis zur Deadline.

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Wer die regulativen Änderungen früh adressiert, gewinnt folgende Vorteile: 

  • Wettbewerbsvorteil in Ausschreibungen: Frühe Konformität als USP nutzen
  • Haftungsrisiko minimieren: CE-Konformität rechtssicher nachweisen
  • Produktqualität steigern: Cybersecurity macht Maschinen zukunftssicher
  • Marktzugang sichern: Ab 2027 keine Inverkehrbringung ohne neue Konformität
  • Kosten sparen: Nachträgliche Anpassungen sind 3-5x teurer

Wer erst kurz vor 2027 beginnt, gerät unter Zeitdruck. Eine frühzeitige Gap-Analyse schafft Klarheit und Planungssicherheit.

Ihre Roadmap zur Maschinenverordnung 2027

Q1 2026 (jetzt):

  • Gap-Analyse durchführen
  • Handlungsbedarf identifiziere
  • Budget und Ressourcen planen

Q2–Q3 2026:

  • Risikobeurteilung mit Cybersecurity erweitern
  • Security-Konzept für Steuerungen entwickeln
  • Technische Dokumentation überarbeiten

Q4 2026:

  • Maßnahmen umsetzen (Firmware, Prozesse)
  • Interne Tests und Reviews
  • Vorbereitung Konformitätsbewertung

Q1 2027: (vor 20. Januar)

  • Konformitätserklärung aktualisieren
  • CE-Kennzeichnung nach neuer Verordnung
  • Schulung Vertrieb/Support zu neuen Anforderungen

So läuft die Gap Analyse ab

1. Erstgespräch und Scope Klärung:

Produkte, Funktionen sowie Rolle im Markt

2. Workshop und Sichtung:

Technik, Prozesse, Dokumentation sowie Cybersecurity Status

3. Ergebnis Termin:

Prioritäten, Maßnahmenplan und nächste Schritte Richtung Konformitätsbewertung

IEC 62443 Beratung

Cybersecurity-Standard für industrielle Automatisierung, ideal als technische Grundlage für Maschinenverordnung

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CRA Beratung

Cyber Resilience Act für Produkte mit digitalen Elementen, oft parallel zur Maschinenverordnung relevant

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NIS2 Beratung

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Risikobewertung

Digitale Risiken sind ein wesentlicher Bestandteil der neuen Maschinenverordnung. SECIRA kann hier unterstützen

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die Maschinenverordnung (EU 2023/1230)?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 20. Januar 2027. Bis 19. Januar 2027 können Sie noch die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwenden.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Es gibt keine Übergangsphase, in der beide Verordnungen parallel frei wählbar angewendet werden können.

Gilt das auch für Importeure und Händler?

Ja, die Verordnung erweitert Pflichten und Verantwortlichkeiten für Wirtschaftsakteure, inklusive Import und Handel. 

Muss die Betriebsanleitung weiterhin in Papierform mitgeliefert werden?

Nein, nicht zwingend. Die Verordnung erlaubt digitale Anleitungen (QR-Code, App, Webportal) – außer für Privatpersonen und bestimmte Berufsgruppen ohne garantierten Internetzugang. Für B2B-Maschinen reicht meist die digitale Form. Wir prüfen in der Gap-Analyse, was für Ihre Produkte gilt.

Wann brauche ich eine benannte Stelle?

Das hängt von der Einordnung des Produkts ab, insbesondere bei bestimmten Kategorien aus Anhang I sowie dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren. Das klären wir im Erstgespräch anhand Ihres Produkts.

Wie hängt das alles mit IEC 62443 oder CRA zusammen?

IEC 62443 unterstützt bei der strukturierten Umsetzung von OT Security Anforderungen. Der CRA betrifft Produkte mit digitalen Elementen. Welche Anforderungen für Sie relevant sind, hängt von Produkt, Funktion und Marktrolle ab.

Profitieren Sie auch von unserer IEC 62443 Beratung und unserer CRA Beratung.

Was bedeutet "wesentliche Veränderung" nach der Maschinenverordnung?

Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn Sie durch Software-Updates, Hardwareänderungen oder Konfigurationsanpassungen die Sicherheitsfunktionen beeinflussen. In diesem Fall müssen Sie die Maschine wie neu nach EU 2023/1230 bewerten und dokumentieren.

Was sind die wichtigsten Cybersecurity-Anforderungen der Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 integriert Cybersecurity in die essentiellen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (Anhang I, Abschnitt 1.1.5 und 1.2.9). Hersteller müssen Maschinen gegen unbefugte Zugriffe schützen, Manipulationen verhindern und sicherheitsrelevante Software/Firmware absichern. Dazu gehören Risikobewertung digitaler Schnittstellen, Schutz von Steuerungen und Kommunikationswegen sowie Nachweis, dass Sicherheitsfunktionen unter Angriffen zuverlässig bleiben.  

Was gilt als wesentliche Veränderung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn Software-Updates, Hardwareänderungen oder Konfigurationsanpassungen die Sicherheitsfunktionen beeinflussen (Art. 3 Nr. 28). Betreiber müssen dann die Maschine wie neu nach EU 2023/1230 bewerten, dokumentieren und ggf. Konformitätserklärung aktualisieren. Typisch bei Firmware-Updates oder Netzwerkintegrationen.

Ändert sich die CE-Kennzeichnung mit der Maschinenverordnung?

Die CE-Kennzeichnung bleibt Pflicht, wird aber erweitert: Digitale Risiken und KI müssen in Risikobeurteilung und technischen Unterlagen bewertet werden (Anhang III). Bei wesentlicher Veränderung ist eine neue CE-Kennzeichnung erforderlich. 

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Lassen Sie sich individuell beraten. Wir klären Ihre Fragen in einem unverbindlichen Erstgespräch und zeigen, wie Sie die Maschinenverordnung 2027 erfolgreich umsetzen.

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