Sind Sie von der
NIS2-Richtlinie betroffen?
Finden Sie heraus, ob Sie betroffen sind. Und was zu tun ist, ohne PowerPoint-Marathon.
Expertenwissen:
Klare Einschätzung Ihrer Betroffenheit
(inkl. Begründung)
Effiziente Anforderungsanalyse:
Abgleich Ihres Sicherheitsniveaus
mit NIS2-Anforderungen
Branchenerfahrung:
Individueller Bericht als Grundlage
für gezielte Maßnahmen
Maßgeschneiderte Lösungen:
Empfehlungen zur Umsetzung
mit Priorisierung
THINK SAFE. THINK ICS.
Wenn Ihre NIS2-Strategie „Plan_final_v2_Neu(3).xls“ heißt, dann wird’s Zeit.
Wir begleiten Sie praxisnah durch alle Phasen der NIS2-Umsetzung: von der Betroffenheitsanalyse und Reifegradbewertung über die Ableitung konkreter Maßnahmen bis hin zur auditfesten Dokumentation.
Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen nehmen zu. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen durch NIS2, das IT-Sicherheitsgesetz und §8a BSIG. Doch wer genau ist betroffen und was ist zu tun? Wir helfen Ihnen, schnell Klarheit zu gewinnen. Ob Energieversorger, Klinik, Logistiker oder IT-Dienstleister: Wenn Sie vermuten, dass NIS2 für Ihr Unternehmen relevant ist, sollten Sie handeln bevor es die Aufsichtsbehörde tut.
Wie läuft die Analyse ab?
Wir unterstützen Sie praxisnah entlang des gesamten NIS2-Prozesses: Beginnend mit einem Kick-off und der Betroffenheitsprüfung analysieren wir im Anschluss den IST-Zustand Ihrer Sicherheitsmaßnahmen und vergleichen diesen mit den NIS2-Vorgaben.
Die daraus resultierende GAP-Analyse mündet in einem Reifegradbericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen. Bei der anschließenden Umsetzung begleiten wir Sie natürlich auch.

1. Kick-off & Betroffenheitsprüfung
Remote oder vor Ort – wir klären, ob Sie betroffen sind (und warum).
2. SOLL-IST-Vergleich & GAP-Analyse
Wo stehen Sie im Vergleich zu NIS-2 & Co.? Wir analysieren Ihre aktuelle Sicherheitslage.
3. Reifegradbericht & Handlungsempfehlungen
Sie erhalten einen strukturierten NIS2-Kompass: Klar priorisiert, auf den Punkt, verständlich für Management & Technik.
4. Unterstützung bei der Umsetzung
Wir helfen, die To-dos auch wirklich umzusetzen. Technisch und organisatorisch.
THINK SAFE. THINK ICS.
Warum ICS?
Ob sicherheitskritische Systeme, komplexe Prozesse oder regulatorische Anforderungen: Seit 1966 entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Branchen mit höchsten Sicherheitsanforderungen. Mit tiefem Verständnis für Technologie und Praxis helfen wir Unternehmen dabei, ihre Systeme zukunftssicher, effizient und wirtschaftlich aufzustellen.
KRITIS Expertise
Spezialisiert auf Kritische Infrastrukturen & regulatorische Anforderungen.NIS2 als Teil eines ISMS
Wir begleiten Sie auch bei der Einführung eines ISMS, ob nach ISO 27001 oder maßgeschneidert.
ICS als Umsetzungsbegleiter
Wir begleiten Sie auch durch die Umsetzung – technisch, organisatorisch und wenn nötig bis zum Audit.Buchen Sie Ihre kostenfreie Erstberatung
🎯 Beratungstermin buchen
Sprechen Sie direkt mit unseren NIS2-Expert:innen – persönlich, auf Augenhöhe.
📬 Frage stellen / Kontakt aufnehmen
Nutzen Sie unser Formular für Ihre individuelle Fragestellung – wir melden uns zeitnah.

FAQ
Gilt NIS2 überhaupt für mein Unternehmen?
Die Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als früher. Wenn Sie zu einem KRITIS-Sektor gehören oder wichtige Dienstleistungen erbringen – direkt oder als Zulieferer –, sollten Sie das prüfen lassen. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und ohne Paragrafenwälzen.
Was genau verlangt NIS2 von mir?
Es geht nicht nur um Firewalls und Antivirenprogramme. NIS2 fordert, dass Sie Ihre Risiken kennen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen und Sicherheitsvorfälle melden können – strukturiert, dokumentiert, nachvollziehbar.
Bis wann muss ich NIS2 umgesetzt haben?
Die Uhr tickt: Deutschland hat die EU-Vorgaben bereits in nationales Recht überführt. Je nach Branche kann es sein, dass Sie bereits handeln müssen – mit Audits oder Prüfungen ist ab 2025 ernsthaft zu rechnen.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Dann wird’s unangenehm. Neben Bußgeldern drohen im Ernstfall Fragen der Haftung – und unangenehme Gespräche mit der Aufsichtsbehörde. Wer vorbereitet ist, spart sich den Stress (und oft auch viel Geld).
Was unterscheidet NIS2 vom IT-Sicherheitsgesetz oder §8a BSIG?
NIS2 ist eine Weiterentwicklung und Ausweitung. Es betrifft auch Unternehmen, die bisher unter dem Radar liefen. Falls Sie schon Erfahrungen mit §8a-Prüfungen haben: Gut. Aber verlassen Sie sich nicht darauf – NIS2 setzt neue Schwerpunkte.
Brauche ich jetzt ein teures Zertifikat oder neue Tools?
Nicht zwingend. Es geht nicht um Etiketten, sondern um Substanz. Wenn Ihre Sicherheitsmaßnahmen gut dokumentiert, nachvollziehbar und wirksam sind, ist das schon die halbe Miete. Wir zeigen Ihnen, wo sich Aufwand wirklich lohnt – und wo nicht.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Unkompliziert. Wir starten mit einem kurzen Gespräch, klären Ihre Betroffenheit und nehmen den Status Quo auf. Danach erhalten Sie konkrete Empfehlungen, priorisiert und umsetzbar. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie weiter.